Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Allgemeines - Geltungsbereich
1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
1.2 Sämtliche Rechte aus den Verkaufsbedingungen der Seccua GmbH stehen dem Käufer nur zu, wenn die Seccua Bedienungs- und Wartungsanleitung jederzeit durch den Käufer eingehalten wird. Die Seccua Bedienungs- und
Wartungsanleitung wird dem Käufer zusammen mit der Kaufsache übergeben.
2. Angebot - Angebotsunterlagen
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2 Ist die Bestellung des Käufers als Auftrag zu qualifizieren, so kann die Seccua GmbH diesen innerhalb von zwei Wochen annehmen. In diesem Fall wird die Seccua GmbH eine schriftliche Auftragsbestätigung an den Käufer übersenden.
3. Preise – Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ Steingaden, ausschließlich Verpackung. Die Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen der Seccua GmbH eingeschlossen. Die MWSt wird jeweils in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend den Folgen des Zahlungsverzuges.
4. Lieferzeit
4.1 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung der Seccua GmbH setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.2 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Seccua GmbH berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte der Seccua GmbH bleiben vorbehalten.
4.3 Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, geht ab diesem Zeitpunkt die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Käufer über.
4.4 Die Seccua GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft ist. Soweit der Käufer in diesem Fall Schadensersatz statt der Leistung verlangt, ist die Schadensersatzhaftung der Seccua GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4.5 Die Seccua GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen, oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung sowie auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflichten beruht. In diesen Fällen ist die Schadensersatzhaftung jeweils auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.6 Im übrigen haftet die Seccua GmbH für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
4.7 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers bleiben vorbehalten.
5. Gefahrenübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ Steingaden vereinbart.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich nach Eingang zu prüfen und etwaige Mängel und Unvollständigkeiten der Seccua GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erst beim Betrieb erkannte Mängel sind der Seccua GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Seccua GmbH nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung trägt die Seccua die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises der Ultrafiltrationsanlage. Die Seccua GmbH kann verlangen, dass der Käufer fehlerhafte Teile gegen neue oder reparierte Teile austauscht, die dieser selbst austauschen kann und von der Seccua GmbH im Rahmen der Nacherfüllung geliefert werden.
6.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
6.4 Ist die Seccua GmbH aufgrund einer Mängelrüge tätig geworden, ohne dass der Käufer einen Mangel an der Kaufsache nachgewiesen hat oder ist der Mangel an der Ultrafiltrationsanlage durch den Käufer verursacht worden, ist die Seccua GmbH berechtigt, die Erstattung ihres hierdurch entstandenen Aufwandes, insbesondere Kosten für Material, Testversuche, Anfahrtskosten und Personalkosten, von dem Käufer zu verlangen.
6.5 Die Seccua GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer
Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit der Seccua GmbH keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung nachgewiesen wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.6 Die Seccua GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.7 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.8 Weitere Ansprüche des Käufers gegen die Seccua GmbH und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind.
6.9 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Gefahrenübergang.
7. Ausschluss der Gewährleistung
7.1 Eine weitergehende Haftung der Seccua GmbH auf Schadensersatz als in Ziffer 6 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
7.2 Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
7.3 Ferner ist eine Haftung der Seccua GmbH für Schäden ausgeschlossen, die infolge unsachgemäßer Verwendung, Änderungen oder Eingriffen, fehlerhafte Montage, Reparatur oder Wartung der Kaufsache durch den Käufer oder etwaige Dritte entstanden sind.
7.4 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der Seccua GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Haltbarkeitsgarantie für Material und Verarbeitung
8.1 Die Seccua GmbH gewährt eine Haltbarkeitsgarantie dafür, dass die Ultrafiltrationsanlage für die Dauer von, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, 12 Monaten ab Gefahrenübergang (Garantiefrist) frei von Mängeln an Material und Verarbeitung sind. Eine Leistungsgarantie für die Ultrafiltrationsanlage wird ausdrücklich nicht übernommen.
8.2 Die Garantieleistung der Haltbarkeitsgarantie für Material und Verarbeitung erfolgt ausschließlich wie in Ziffer
6. und 7. beschrieben. Weitergehende oder andere Ansprüche des Käufers sind im Rahmen dieser Garantieleistung ausgeschlossen. Garantieleistungen der Seccua GmbH bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf.
8.3 Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst bei geringfügigen Abweichungen in der Soll-Beschaffenheit, die für den Wert und die Gebrauchsfähigkeit unerheblich sind. Ebenso kann keine Garantie übernommen werden, wenn etwaige Mängel an der Ultrafiltrationsanlage auf externe Ereignisse, insbesondere Betriebsunfälle, mutwillige Beschädigung, Unachtsamkeit, Transportschäden, die nicht von der Seccua GmbH zu vertreten sind, sowie auf nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, Fehlbedienung, Einwirkung von Außen, Nichtbeachtung von Bedienungs-, Montage-, Inbetriebnahme- oder Reinigungsrichtlinien zurückzuführen sind. Der Garantieanspruch besteht nicht, wenn die Ultrafiltrationsanlage mit Ersatzteilen, Ergänzungs- und Zubehörteilen versehen werde, die keine Originalteile der Seccua GmbH sind oder wenn bei der Ultrafiltrationsanlage die Produktaufkleber oder die Seriennummer entfernt wurden.
9. Eigentumsvorbehaltssicherung
9.1 Die Seccua GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Seccua GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Seccua GmbH ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.
9.2 Der Käufer ist zur Veräußerung der Kaufsache im ordnungsgemäßen Geschäftsgang befugt. Im Falle der Weiterveräußerung, wird die Forderung des Käufers mit Abschluss des Weiterveräußerungsvertrages in Höhe der noch
offen stehenden Forderungen der Seccua GmbH an diese abgetreten, auch wenn der Käufer die Kaufsache umgearbeitet, verarbeitet oder eingebaut hat. Bei einer Verarbeitung der Kaufsache gilt dies nach Maßgabe des Wertanteils, den die Kaufsache an dem Fertigprodukt darstellt. Der Käufer darf die Kaufsache bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit an Dritte übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme und sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Käufer die Seccua GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sofern der Käufer ein Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Seccua GmbH Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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