Nach DIN 1988 soll für die Dauer der ermittelten Spitzenlast ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten angenommen werden. Dadurch ergibt sich ein Verbrauch, der entweder kontinuierlich durch die Filtrationsanlage oder durch einen, hinter der Filtration installierten Pufferspeicher (z.B. Druckwindkessel oder offener Behälter) gedeckt werden muß.
Ermittelte Spitzenlast Q(S) = 1,0 Liter/Sekunde (l/s)
Dauer der Spitzenlast: t = 15 min.
Gewählte Aufbereitungsleistung der Filteranlage: Q(F)= 0,5 Liter/Sekunde (l/s)
Offensichtlich wurde in diesem Beispiel eine Filteranlage gewählt, die mit 0,5 l/s weniger
Wasser produziert als während der Spitzenlast (1,0 l/s) benötigt wird. Es muß also ein Pufferspeicher hinter der Anlage installiert werden.
Die Größe ermittelt sich wie folgt:
Volumen, das während der Spitzenlast verbraucht wird:
V(S)= Q(S) x t = 1,0 l/s x 15 min. = 900 Liter
Volumen, das während der Spitzenlast durch Filteranlage nachproduziert wird:
V(F)=Q(F) x t = 0,5 l/s x 15 min. = 450 Liter
Hieraus ergibt sich, daß nur die Hälfte des benötigten Volumens während der Spitzenlast durch die Anlage produziert wird. Der Pufferbehälter müßte also folgendes Volumen V(P) beinhalten:
V(P) = V(S) - V(F) = 900 Liter - 450 Liter = 450 Liter.
Ermittelte Spitzenlast Q(S)= 1,0 Liter/Sekunde (l/s)
Dauer der Spitzenlast: t = 15 min.
Gewählte Aufbereitungsleistung der Filteranlage: Q(F)= 1,0 Liter/Sekunde (l/s)
Die Filteranlage kann jetzt den gesamten Bedarf, auch während auftretender Spitzenlasten decken. Es ist also kein Pufferbehälter notwendig.